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Amt für Senioren- und Wohnungsfragen

Kronenstraße 16, 2. OG
87435 Kempten (Allgäu)
Tel 0831 2525-247
Fax 0831 2525-422


Öffnungszeiten

  • Versicherungsamt, FQA (= Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht), Seniorenberatung, Wohngeld,  Wohnungswesen:
    entsprechend den allgemeinen Parteiverkehrszeiten
  • Haus der Senioren:
    Mo-Do von 8.00 - 18.00 Uhr
    Fr von 8.00 - 12.00 Uhr
  • Versicherungsamt:
    telefonische Terminvereinbarung erforderlich


Versicherungsamt

Auskünfte und Beratung sowie Hilfestellung bei sämtlichen Anträgen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung erteilt das städtische Versicherungsamt, Kronenstraße 16, Zi. 209, 87435 Kempten (Allgäu).

Ihre Ansprechpartnerin
Tanja Reither
Telefon: 0831 2525-247
E-Mail: versicherungsamtE-Mail at Zeichenkempten.de

Es gelten die allgemeinen Parteiverkehrszeiten. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.


Seniorenberatungsstelle:

Beratung und Information über

  • das Angebot ambulanter, teilstationärer oder stationärer Hilfsmöglichkeiten 
  • sonstige Dienstleistungsangebote (z.B: Mahlzeitendienste, Besuchsdienste) 
  • Leistungen der Pflegeversicherung 
  • Leistungen der Sozialhilfe 
  • andere Leistungsträger 

bei Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger und vieles mehr.

Eine Übersicht der stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen in Kempten erhalten Sie hier.

Eine Übersicht über freie Plätze in den Kemptener Heimen sowie deren Angebote erhalten Sie auch unter http://www.pflegeplatzboerse-kempten.de

Ihre Ansprechpartnerin
Christine Weixler
Tel. 0831 2525-655
E-Mail: christine.weixlerE-Mail at Zeichenkempten.de

Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA - ehemals Heimaufsicht)

Der neue Name der Heimaufsicht lautet: Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA). Dieser Fachbereich ist ein unabhängiger Ansprechpartner für Fragen und Probleme, die stationäre Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflege, stationäre Hospize, Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderung und ambulante Wohnformen betreffen.

Unsere Aufgaben sind u. a. Beratung und Prüfung der Einrichtung, Schutz der Interessen von Bewohner/-innen, Beratung und Information von Bewohner/-innen und deren Angehörigen. Außerdem sind wir Anlaufstelle bei Problemen und Beschwerden.

Ihre Ansprechpartnerinnen
Elke Reisacher
Tel. 0831 2525-672
E-Mail: fqaE-Mail at Zeichenkempten.de

Beate Güntner
Tel. 0831 2525-611
E-Mail: fqaE-Mail at Zeichenkempten.de

 

Haus der Senioren

  • Offenes Zentrum zur Begegnung, Beratung, Bildung, Geselligkeit und Information sowie für sportliche Aktivitäten. 
  • Meist angeleitete Programme wie Sprach-, Bildungs- und Hobbykurse, Vorträge, Ausflüge, Betriebsbesichtigungen und Wanderungen etc. 

Ihr Ansprechpartner
Karlheinz Frick
Schützenstraße 2
Tel. 0831 2525-690
Fax 0831 2525-692
E-Mail: hdsE-Mail at Zeichenkempten.de

Wohnungssuche
Wohnungswesen
Wohnungsstelle

Beratung von Wohnungssuchenden für öffentlich geförderte Mietwohnungen (Sozialwohnungen).

Wenn Ihr Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze (abhängig von der Zahl der zu Ihrem Haushalt zählenden Personen) nicht überschreitet, können Sie sich als Wohnungssuchende/r für eine öffentlich geförderte Wohnung vormerken lassen. Die Gebühr für den Vormerkbescheid inkl. des Wohnberechtigungsscheins beträgt 15,00 EUR. Der Vormerkantrag gilt ein Jahr ab Antragstellung.
Mit dem Bescheid, den Sie von uns erhalten, können Sie sich bei einem Vermieter Ihrer Wahl um eine freie Wohnung bewerben. Öffentlich geförderte Wohnungen dürfen nicht an Wohngemeinschaften vergeben werden.

Nähere Auskünfte, insbesondere über freie Wohnungen und die jeweiligen Vermieter, über Einkommensgrenzen, weitere Voraussetzungen im Einzelfall sowie die Antragsformulare erhalten Sie bei:

Melanie Schäfler
Tel. 0831 2525-356
E-Mail: wohnungswesenE-Mail at Zeichenkempten.de

Erika Staudacher
Tel. 0831 2525-649
E-Mail: wohnungswesenE-Mail at Zeichenkempten.de


Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Antragstellung mit:

  • Einkommensnachweise, z. B. Arbeitslosengeldbescheid, Rentenbescheid usw.
  • Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausgefüllt (steht zum Download zur Verfügung)
  • Bei Selbstständigen Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres
  • Schwerbehindertenausweis
  • Mutterpass
  • Gebühr: 15,00 EUR

Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Mietvertrag zustande kommt, trifft der jeweilige Vermieter.
                                     

Wohnraumförderung

Bau und Erwerb von Eigenwohnraum

Mit zinsgünstigen staatlichen Baudarlehen und / oder mit zinsverbilligten Darlehen der Bayerischen Landesboden-Kreditanstalt kann der Bau bzw. der Erwerb von neuen, als auch der Erwerb von gebrauchten Immobilien in der Form von Eigentumswohnungen oder Familienheimen zur Eigennutzung gefördert werden. Voraussetzung für eine mögliche Antragstellung ist, dass eine nach der Haushaltsgröße gestaffelte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass ausreichend Eigenkapital vorhanden ist.      

Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung

Mit einem leistungsfreien Baudarlehen können bauliche Maßnahmen gefördert werden, die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen. Voraussetzung für eine mögliche Antragstellung ist, dass eine nach der Haushaltsgröße gestaffelte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.      

Fördermaßnahmen für Mietwohnraum

Auskünfte hierzu erteilt die Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg      

Allgemeine Hinweise:

Der Antrag auf Fördermittel ist rechtzeitig vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss bei der Kreisverwaltungsbehörde (Stadtverwaltung oder Landratsamt) zu stellen, in deren Bereich sich der betreffende Wohnraum befindet. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln besteht auch bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen nicht. Merkblätter und Anträge (auch für Mietwohnraum) stehen im Internet unter www.wohnen.bayern.de zum download zur Verfügung.

Weitere Informationen bzw. einen Termin für eine persönliche Beratung erhalten Sie bei:

Herrn Dieter Härle
Tel. 0831 25 25-300
E-Mail: wohnungswesenE-Mail at Zeichenkempten.de


Wohngeldstelle
Miet- und Lastenzuschüsse

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum auf Antrag geleistet.

Jutta Schaidnagel
(Mietzuschüsse der Buchstabengruppe A-E)
Tel. 0831 2525-477
E-Mail: jutta.schaidnagelE-Mail at Zeichenkempten.de

Martina Seltmann
(Mietzuschüsse der Buchstabengruppe F-Kn)
Tel. 0831 2525-416
E-Mail: martina.seltmannE-Mail at Zeichenkempten.de

Irena Kramer
(Mietzuschüsse der Buchstabengruppe Ko-M)
Tel. 0831 2525-426
E-Mail: irena.kramerE-Mail at Zeichenkempten.de

Lydia Epp
(Mietzuschüsse der Buchstabengruppe N-R und U-Z)
Tel. 0831 2525-511
E-Mail: lydia.eppE-Mail at Zeichenkempten.de

Karin Wagenbrenner
(Mietzuschüsse der Buchstabengruppe S-T sowie
alle Lastenzuschüsse A-Z)
Tel. 0831 2525-320
E-Mail: karin.wagenbrennerE-Mail at Zeichenkempten.de

Eleonora Doleschel
(Mitarbeiterin)
Tel. 0831 2525-479
E-Mail: eleonora.doleschelE-Mail at Zeichenkempten.de


Formular Mietzuschuss 

Merkblatt Mietzuschuss 

Formular Lastenzuschuss 

Merkblatt Lastenzuschuss 

Formular Verdienstbescheinigung 

Wegweiser bei Rentenantragstellung 

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Broschüre "Älter werden in Kempten"
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