Abweichungen von der Bayerischen Bauordnung
Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan
Stimmt das Vorhaben nicht vollständig mit dem Bebauungsplan überein, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme oder Befreiung genehmigt werden.
Ist eine Ausnahmeregelung bereits im Bebauungsplan enthalten, so kann eine Genehmigung erteilt werden, wenn die im Bebauungsplan genannten Bedingungen vorliegen.
Eine Befreiung vom Bebauungsplan ist erforderlich, wenn einzelne Festsetzungen nicht eingehalten werden und hierfür auch keine Ausnahmeregelungen vorgesehen sind. Voraussetzung ist dabei, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Daneben ist eine weitere Bedingung zu erfüllen: die Befreiung muss städtebaulich vertretbar sein - inwieweit diese Bedingung zutrifft, beurteilen die Mitarbeiter des Stadtplanungsamts. Alternativ müssen Gründe des Allgemeinwohls oder ein Härtefall die Befreiung rechtfertigen, was jedoch nur in sehr seltenen Fällen gegeben ist.
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