Wohnungssuche
Wohnungswesen
Wohnungsstelle
Beratung von Wohnungssuchenden für öffentlich geförderte Mietwohnungen (Sozialwohnungen).
Wenn Ihr Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze (abhängig von der Zahl der zu Ihrem Haushalt zählenden Personen) nicht überschreitet, können Sie sich als Wohnungssuchende/r für eine öffentlich geförderte Wohnung vormerken lassen. Die Gebühr für den Vormerkbescheid inkl. des Wohnberechtigungsscheins beträgt 15,00 EUR. Der Vormerkantrag gilt ein Jahr ab Antragstellung.
Mit dem Bescheid, den Sie von uns erhalten, können Sie sich bei einem Vermieter Ihrer Wahl um eine freie Wohnung bewerben. Öffentlich geförderte Wohnungen dürfen nicht an Wohngemeinschaften vergeben werden.
Nähere Auskünfte, insbesondere über freie Wohnungen und die jeweiligen Vermieter, über Einkommensgrenzen, weitere Voraussetzungen im Einzelfall sowie die Antragsformulare erhalten Sie bei:
Melanie Schäfler
Tel. 0831 2525-356
E-Mail: wohnungswesen
kempten.de
Erika Staudacher
Tel. 0831 2525-649
E-Mail: wohnungswesen
kempten.de
Kronenstr. 16, 6. Stock, Zi 607, 87435 Kempten (Allgäu)
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Antragstellung mit:
• Einkommensnachweise, z. B. Arbeitslosengeldbescheid, Rentenbescheid usw.
• Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen (steht zum Downloaden zur Verfügung)
• Schwerbehindertenausweis
• Mutterpass
• bei Selbständigen Gewinn- und Verlustrechnung
• Gebühr: 15,00 EUR
Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Mietvertrag zustande kommt, trifft der jeweilige Vermieter.
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