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Vierte Änderung zum Bebauungsplan Ludwigshöhe-Nord im Bereich zwischen Tiefenbacher Straße und der Bahnlinie Buchloe-Lindau
A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und
Behördenbeteiligung
- Maß der baulichen Nutzung
Beschluss vom 06.07.2006:
Die Verschiebung der Umgrenzungslinie für Stellplätze, Garagen und Carports im nördlichen Bereich der Flst.Nr. 2034/2 nach Osten (neue zusätzliche östliche Fläche 5,90 m x 3,60 m) sowie die Ergänzung einer Fläche für Stellplätze, Garagen und Carports im südlichen Grundstücksbereich (neue südliche Fläche 5,0 m x 7,0 m) wird für städtebaulich vertretbar erachtet und somit in die vorliegende Bebauungsplanänderung eingearbeitet. - Fehlende Ausweisung von Flächen für Carports auf Grundstücken
Beschluss vom 06.07.2006:
Der 2. Satz des § 8 der Satzung wird folgendermaßen umformuliert: “Sind innerhalb eines Grundstückes keine ausgewiesenen Flächen für Garagen, Carports und Stellplätze vorhanden, so sind Garagen, Carports und Stellplätze auf dem jeweiligen Grundstück, außer bei Hausgruppen und Doppelhäusern, auch außerhalb der überbaubaren Flächen in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt zulässig“. - Immissionsschutz
Beschluss vom 06.07.2006:
Die Schallschutzwand (Bereich A) wird bis zur Nordwestecke des bestehenden Carports der Flst.Nr. 2038/2 verkürzt.
B) Satzungsbeschluss
- Beschluss vom 06.07.2006:
Der Stadtrat beschließt gemäß Gutachten des Planungs- und Bauausschusses vom 27.06.2006 die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Ludwigshöhe-Nord“ im Bereich zwischen Tiefenbacher Straße und der Bahnlinie Buchloe - Lindau im vereinfachten Verfahren gemäß Planentwurf des Stadtplanungsamtes vom 04.10.2005/07.03.2006/ 27.06.2006 mit Planzeichenerklärung, textlichen Festsetzungen und der Begründung als Satzung.
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