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Förderung der Träger von Kindertagesstätten;
Nachfolgeregelungen für die Betriebskostendefizitverträge


Beschluss vom 06.04.2006:

Anstelle der Betriebskostendefizitverträge mit den Freien Trägern von Kindertagesstätten in Kempten sollen Verträge über eine pauschale institutionelle Förderung vereinbart werden, um die Finanzierung der Kindertagesbetreuung bei Freien Trägern sicherzustellen.

Vorrangiges Ziel dieser freiwilligen Regelung soll es sein, ein qualitätsorientiertes Angebot für alle Kinder bis zum 15. Lebensjahr zu gestalten und dies bedarfsorientiert fortzuschreiben. Hierzu sollen folgende wesentliche Vertragselemente dienen:
  • Anstellungsschlüssel 1:10,5 an allen Öffnungstagen anstelle der gesetzlichen Mindestanforderung von 1:12,5
  • Rückzahlungsverpflichtung bei Verstößen
  • Vereinbarungen zur Qualitätssicherung
  • Ggf. Regelungen zum Gebäudeeigentum
  • Pauschale Förderung 27 % bei Trägern, die eine Kindertagsstätte in Gebäuden der Stadt betreiben und 32 % bei anderen Trägern, errechnet aus dem Basiswert (derzeit 768,71 EUR) und dem Gewichtungsfaktor 1,0
  • Bezuschussung des größeren Bauunterhaltes
  • Deckelung der Elternbeiträge

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verträge mit den Freien Trägern unter Beachtung dieser Eckpunkte abzuschließen und die konkreten näheren Details, insbesondere bezogen auf die einzelnen Kindertagesstätten, zu vereinbaren.