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3. Änderung zum Bebauungsplan Ludwigshöhe-Nord im Bereich zwischen Trienter Straße, Auf der Ludwigshöhe sowie im östlich angrenzenden Bereich zwischen der Elisabeth-Selbert-Straße und der Straße Auf der Ludwigshöhe
A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung
- Anwohner der Trienter Straße
Beschluss vom 04.05.2006:
Die von den Anliegern vorgebrachten Bedenken und Anregungen zum Thema Verkehr sind durch die vorliegende Bebauungsplanänderung entweder bereits in ausreichendem Maße berücksichtigt (Immissionsschutzrechtliche Festsetzungen bzgl. Lärmbeeinträchtigung durch TG-Rampen), können nicht im Rahmen eines Bauleitverfahrens geregelt werden (Busverbindung, überhöhte Geschwindigkeiten, Schneeablagerungen) oder werden durch die vorliegende Bebauungsplanänderung in Bezug auf den rechtskräftigen Bebauungsplan „Ludwigshöhe-Nord“ nicht verändert (Anzahl der öffentlichen Stellplätze in der Trienter Straße, Verkehrsgefährdung durch TG-Rampen), so dass im Rahmen der Abwägung keine Maßnahmen oder Festsetzungen zu treffen sind. - Wegfall Nahversorgung
Beschluss vom 04.05.2006:
Auf Grund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einer zukunftsfähigen Nahversorgung kann die im rechtskräftigen Bebauungsplan „Ludwigshöhe-Nord“ festgesetzte Fläche für ein Ladenzentrum an der Straße Auf der Ludwigshöhe nicht beibehalten werden. Im Rahmen der derzeit im Entwurf befindlichen Nahversorgungskonzeption wird die Frage nach zukunftsfähigen Nahversorgungsstandorten für die einzelnen Stadtteile geklärt. - Untere Immissionsschutzbehörde
Beschluss vom 04.05.2006:
Die Festsetzungen des § 12 der textlichen Festsetzungen werden durch nachfolgenden Wortlaut ersetzt:
„Fenster von Schlaf- und Ruheräumen in Gebäuden in einem Streifen von 25 m beiderseits der Straße Auf der Ludwigshöhe (bezogen auf die Fahrbahnachse) sollen auf die der Straße abgewandten Gebäudeseite orientiert oder falls dies nicht möglich ist, mit mechanischen Lüftungseinrichtungen ausgestattet werden. Eine Alternative stellen wegen der dadurch geschaffenen Querlüftungsmöglichkeiten auch den entsprechenden Fenstern vorgelagerte Wintergärten dar.
Tiefgaragenrampen sind wie folgt auszuführen:
- Die Rampen sind soweit wie möglich zu umbauen.
- Das Tor und der Betätigungsschalter sind im überdeckten Rampenbereich unterzubringen.
- Die Wände sind schallabsorbierend und die Regenrinne lärmarm auszuführen.“
B) Satzungsbeschluss
Beschluss vom 04.05.2006:
Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Ludwigshöhe-Nord“ im Bereich zwischen Trienter Straße und der Straße Auf der Ludwigshöhe sowie im östlich angrenzenden Bereich zwischen der Elisabeth-Selbert-Straße und der Straße Auf der Ludwigshöhe gemäß Planentwurf des Stadtplanungsamtes vom 04.10.2005/12.01.2006/03.05.2006 mit Planzeichenerklärung, textlichen Festsetzungen und der Begründung als Satzung.
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