Schwerbehindertenausweis
Durch die Schwerbehindertenstelle erfolgt ausnahmslos
• die Aushändigung von Schwerbehindertenausweisen
• die Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen
nach Vorlage der schriftlichen Mitteilung des
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben - Versorgungsamt
86135 Augsburg
und, soweit vorhanden, des bisherigen Schwerbehindertenausweises.
Anfragen über den Sachstand, Entscheidungsgründe für die Einstufung des GdB (Grad der Behinderung) oder sonstige Fragen zum Schwerbehindertenrecht können durch uns nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Sachbearbeiter beim Versorgungsamt. Die notwendigen Angaben finden Sie auf dem Ihnen vorliegenden Schreiben oder Bescheid über die Anerkennung / Ablehnung der Schwerbehinderung.
Anträge auf erstmalige Feststellung oder Erhöhung des Grades der Behinderung werden durch uns ausgegeben. Eine Hilfestellung beim Ausfüllen durch die Schwerbehindertenstelle kann bedauerlicherweise nicht erfolgen.
Die ausgefüllten Anträge können direkt eingesandt werden oder bei uns zur Weiterleitung abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass es auf Grund der Sammlung von Postsendungen an das Versorgungsamt bei uns zu Verzögerungen kommen kann.
Wichtige Information zur Rundfunkgebührenbefreiung:
Anfragen zur Rundfunkgebührenbefreiung können nicht beantwortet werden. Anträge hierzu erhalten Sie bei den Banken und Sparkassen sowie an den Pforten der Stadt Kempten (Allgäu).
Fragen zur Rundfunkgebührenbefreiung beantworten Ihnen:
GEZ Bayerischer Rundfunk BR
50656 Köln Abteilung Rundfunkgebühren
80300 München
Tel. 018 59995 0400 Tel. 089 5900-05
und die Außenstellen des BR in Ihrer Nähe.
Die Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen an die GEZ durch die Schwerbehindertenstelle kann nicht erfolgen! Wir bitten um Ihr Verständnis.
Copyright (c) by Stadt Kempten (Allgäu), Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung

