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Denkmalschutz

Die Stadt Kempten (Allgäu) nimmt nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde wahr.
Die Baudenkmäler im Gebiet der Stadt Kempten (Allgäu) sind in der Denkmalliste zusammengefasst. Die Denkmaleigenschaft ergibt sich jedoch nicht aus dem Listeneintrag, sondern aus der geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung des Objektes.

Eigentümer und andere dinglich Verfügungsberechtigte von Baudenkmälern haben ihre Baudenkmäler im Rahmen des Zumutbaren instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen.

Bei einem Denkmal sind alle Umbau- und Sanierungsmaßnahmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
Ist eine Maßnahme baugenehmigungspflichtig, werden die denkmalschutzrechtlichen Belange im Baugenehmigungsverfahren mitgeprüft. Baurechtlich genehmigungsfreie Vorhaben werden im Rahmen eines denkmalschutzrechtlichen Verfahrens geprüft. Die Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis ist gebührenfrei.

Größere Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit der Fachbehörde, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, beurteilt. Die Abstimmung erfolgt in monatlich stattfindenden Ortsterminen.

Am jährlich bundesweit stattfindenden "Tag des offenen Denkmals" Mitte September eines Jahres beteiligt sich stets auch die Stadt Kempten (Allgäu). Das Stadtplanungsamt hat dabei die Aufgabe das dafür notwendige ehrenamtliche Engagement der Bürgerschaft zu koordinieren und zu einem ansprechenden Programm zusammenzuführen.


Ihre Ansprechpartner:
Steffen Bareth
Tel. 0831 2525-272
Kronenstraße 16, 4. OG, Zimmer 309-311
E-Mail: Steffen.BarethE-Mail at ZeichenKempten.de

Birgit Siegmund
Untere Denkmalschutzbehörde
Tel. 0831 2525-462
Kronenstraße 16, 3. OG, Zimmer 306
E-Mail: Birgit.SiegmundE-Mail at ZeichenKempten.de


Denkmalschutz und Denkmalpflege 
Bild Denkmal
Eine sehr übersichtliche Einführung in Denkmalschutz und Denkmalpflege findet sich auf den Seiten des
Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nächste Seite

Denkmäler in Kempten in der Bayerischen Denkmalliste 
Bild Denkmal
Wichtiger Hinweis:
Die Bayerische Denkmalliste ist das nachrichtliche Verzeichnis der Bau- und Bodendenkmäler. Die Denkmaleigenschaft - und damit der gesetzliche Schutz - wird in Art. 1 DSchG definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Auskünfte erteilt die Untere Denkmalschutzbehörde oder das
Bayerische Landesamt für Denkmalpflege nächste Seite