Denkmalschutz
Die Baudenkmäler im Gebiet der Stadt Kempten (Allgäu) sind in der Denkmalliste zusammengefasst. Die Denkmaleigenschaft ergibt sich jedoch nicht aus dem Listeneintrag, sondern aus der geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung des Objektes.
Eigentümer und andere dinglich Verfügungsberechtigte von Baudenkmälern haben ihre Baudenkmäler im Rahmen des Zumutbaren instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen.
Bei einem Denkmal sind alle Umbau- und Sanierungsmaßnahmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
Ist eine Maßnahme baugenehmigungspflichtig, werden die denkmalschutzrechtlichen Belange im Baugenehmigungsverfahren mitgeprüft. Baurechtlich genehmigungsfreie Vorhaben werden im Rahmen eines denkmalschutzrechtlichen Verfahrens geprüft. Die Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis ist gebührenfrei.
Größere Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit der Fachbehörde, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, beurteilt. Die Abstimmung erfolgt in monatlich stattfindenden Ortsterminen.
Am jährlich bundesweit stattfindenden "Tag des offenen Denkmals" Mitte September eines Jahres beteiligt sich stets auch die Stadt Kempten (Allgäu). Das Stadtplanungsamt hat dabei die Aufgabe das dafür notwendige ehrenamtliche Engagement der Bürgerschaft zu koordinieren und zu einem ansprechenden Programm zusammenzuführen.
Ihre Ansprechpartner:
Steffen Bareth
Tel. 0831 2525-272
Kronenstraße 16, 4. OG, Zimmer 309-311
E-Mail: Steffen.Bareth
Kempten.de
Birgit Siegmund
Untere Denkmalschutzbehörde
Tel. 0831 2525-462
Kronenstraße 16, 3. OG, Zimmer 306
E-Mail: Birgit.Siegmund
Kempten.de
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