Winterdienst: Hinweise zur Verkehrssicherungspflicht
Infos Winterdienst
Alle Hinweise hierzu sind in einem Flyer zum Download (pdf) zusammengestellt.
Hier die wichtigsten Hinweise in Kürze:
- Bitte achten Sie beim Parken Ihres Autos in engen Straßen darauf, dass die Räum- und Streufahrzeuge ungehindert vorbeifahren können, schließlich brauchen diese 3,5 Meter Platz in der Breite. Bitte halten Sie bei Schnee und Glätte auch die Straßenkreuzungen und Einmündungen frei von Fahrzeugen.
- Bitte denken Sie selbst an Ihre Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen vor Ihrem Haus.
Die Gehwege müssen bei Schnee-, Eis- oder Reifglätte werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr geräumt und gestreut sein. Ist kein Gehweg vorhanden, bezieht sich die Räum- und Streupflicht auf einen 1 Meter breiten Streifen am Rande der Fahrbahn. Bitte benutzen Sie als Streugut geeignete abstumpfende Stoffe (z. B. Sand oder Splitt). Tausalz sollte nur bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) verwendet werden. - Bitte denken Sie daran, Bepflanzungen auf Grundstücken, die an öffentliche Wege angrenzen, vor dem ersten Schneefall so weit zurückzuschneiden, dass keine Schäden entstehen können (2,5 Meter Abstand vom Boden bei Pflanzen an Ge- und Radwegen; 4,5 Meter an der Fahrbahn).
- Die Streugutbehälter im Stadtgebiet sind für die Mitarbeiterdes Betriebshofes aufgestellt. Bürgerinnen und Bürger können Streumaterial in geringen Mengen kostenfrei entnehmen, ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.
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