Asylbewerberleistungen
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag zusätzlich 14:30 - 17:30 Uhr
Mittwoch zusätzlich 12:00 - 13:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Leistungen für Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Asylbewerber, ausländerrechtlich geduldete Personen, ausreisepflichtige Ausländer sowie illegal eingereiste Ausländer erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn sie für ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen können. Eigenes Vermögen ist vor Inanspruchnahme staatlicher Leistungen vollständig einzusetzen.
Die Bedarfsdeckung erfolgt hauptsächlich durch Sachleistungen (Verpflegungspakete, Hygieneartikel und notwendige Bekleidung), die Leistungsberechtigten erhalten monatlich einen geringen Barbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse.
Im Krankheitsfall wird Krankenhilfe zur akuten Schmerzbehandlung gewährt.
Die Unterbringung erfolgt im Regelfall in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber der Regierung von Schwaben.
Copyright (c) by Stadt Kempten (Allgäu), Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung
